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SinnStifting — Statuten

Verein zur Förderung der Gemeinschaft im Stiftingtal

Statuten Verein SinnStifting — Dezember 2025

Statuten des Vereins „SinnStifting – Verein zur Förderung der Gemeinschaft im Stiftingtal”

§ 1: Name, Sitz und Tätigkeitsbereich

(1) Der Verein führt den Namen „SinnStifting – Verein zur Förderung der Gemeinschaft im Stiftingtal“.

(2) Er hat seinen Sitz in Graz und erstreckt seine Tätigkeit primär auf das Stiftingtal in Graz sowie auf das gesamte Stadtgebiet Graz.

(3) Die Errichtung von Zweigvereinen ist nicht beabsichtigt.

§ 2: Zweck

Der Verein, dessen Tätigkeit nicht auf Gewinn gerichtet ist, bezweckt:

  • die Förderung von Nachbarschaft, Nachbarschaftshilfe und einem dörflichen Gemeinschaftsleben im Stiftingtal;
  • die Bündelung und sinnvolle Nutzung gemeinschaftlicher Ressourcen (materiell und immateriell);
  • die Stärkung der gegenseitigen Hilfe, Solidarität und Gemeinschaftsförderung;
  • die Verbesserung der Lebensqualität, des sozialen Zusammenhalts und der generationsübergreifenden Teilhabe;
  • die Schaffung von Begegnungsmöglichkeiten für Bewohnerinnen und Bewohner aller Alters- und Bevölkerungsgruppen;
  • die Entwicklung und Umsetzung von Projekten zur nachhaltigen Entwicklung des Stiftingtals.

§ 3: Mittel zur Erreichung des Vereinszwecks

(1) Der Vereinszweck soll durch die in den Abs. 2 und 3 angeführten ideellen und materiellen Mittel erreicht werden.

(2) Als ideelle Mittel dienen:

  • Organisation von Veranstaltungen, Nachbarschaftstreffen, Stammtischen, Austauschforen und gemeinschaftlichen Projekten;
  • Initiativen zur gegenseitigen Unterstützung wie Nachbarschaftshilfe, Fahrgemeinschaften, Betreuungshilfen, Leih- und Tauschsysteme;
  • Umwelt- und Nachhaltigkeitsprojekte (z. B. Gemeinschaftsgärten, Repair‑Cafés, Ressourcenschonung);
  • Organisation von Bildungsangeboten, Vorträgen, Workshops, Seminaren und Diskussionsabenden;
  • Freizeitangebote für Kinder, Jugendliche, Familien, Senioren;
  • Projekte zur kulturellen Belebung des Stiftingtals (z. B. Ausstellungen, Lesungen, Musik‑ und Theaterabende, gemeinschaftliche Feste);
  • Vernetzung mit ähnlichen Initiativen, Vereinen und Institutionen in Graz, insbesondere im Stiftingtal;
  • Informations- und Öffentlichkeitsarbeit (z. B. Erstellung von Publikationen, Newslettern, Homepage, Social‑Media‑Aktivitäten);
  • Kooperation mit öffentlichen Stellen, Unternehmen und Bildungseinrichtungen.

(3) Die erforderlichen materiellen Mittel sollen aufgebracht werden durch:

  • Mitgliedsbeiträge;
  • Erträgnisse aus Veranstaltungen und Projekten;
  • Spenden, Sponsoring, Subventionen und Förderungen;
  • sonstige freiwillige Zuwendungen und Erbschaften;
  • Verkauf von Publikationen, Produkten und Dienstleistungen des Vereins.

§ 4–§ 16

Die weiteren Paragraphen (4 bis 16) wurden unverändert übernommen. Sie regeln Mitgliedschaftsarten, Erwerb und Beendigung der Mitgliedschaft, Rechte und Pflichten, Vereinsorgane, Generalversammlung, Vorstand, Rechnungsprüfer, Schiedsgericht sowie die freiwillige Auflösung des Vereins.

Bitte lesen Sie das vollständige Dokument in der Originalversion hier oder fordern Sie bei Bedarf die vollständige Fassung per E‑Mail an (verein@sinnstifting.at).

Stand: Dezember 2025